
Urheberrecht und nicht-kommerzielle Vervielfältigung
Der uralte Traum, alles Wissen und alle Kultur der Menschheit zusammenzutragen, zu speichern und heute und in der Zukunft verfügbar zu machen, ist durch die rasante technische Entwicklung der vergangenen Jahrzehnte in greifbare Nähe gerückt. Wie jede bahnbrechende Neuerung erfasst diese vielfältige Lebensbereiche und führt zu tief greifenden Veränderungen. Es ist unser Ziel, die Chancen dieser Situation zu nutzen und vor möglichen Gefahren zu warnen. Die derzeitigen gesetzlichen Rahmenbedingungen im Bereich des Urheberrechts beschränken jedoch das Potential der aktuellen Entwicklung, da sie auf einem veralteten Verständnis von so genanntem "geistigem Eigentum" basieren, welches der angestrebten Wissens- oder Informationsgesellschaft entgegen steht.
Keine Beschränkung der Kopierbarkeit
Systeme, welche auf einer technischen Ebene die Vervielfältigung von
Werken be- oder verhindern ("Kopierschutz", "DRM", usw.), verknappen
künstlich deren Verfügbarkeit, um aus einem freien Gut ein
wirtschaftliches zu machen. Die Schaffung von künstlichem Mangel aus
rein wirtschaftlichen Interessen erscheint uns unmoralisch, daher lehnen
wir diese Verfahren ab.
Darüber hinaus behindern sie auf vielfältige Art und Weise die
berechtigte Nutzung von Werken, erschaffen eine vollkommen inakzeptable
Kontrollierbarkeit und oft auch Überwachbarkeit der Nutzer und gefährden
die Nutzung von Werken durch kommende Generationen, denen der Zugang zu
den heutigen Abspielsystemen fehlen könnte.
Zusätzlich stehen die gesamtwirtschaftlichen Kosten für die Etablierung
einer lückenlosen und dauerhaft sicheren Kopierschutzinfrastruktur im
Vergleich zu ihrem gesamtwirtschaftlichen Nutzen in einem extremen
Missverhältnis. Die indirekten Folgekosten durch erschwerte
Interoperabilität bei Abspielsystemen und Software erhöhen diese Kosten
weiter.
Freies Kopieren und freie Nutzung
Da sich die Kopierbarkeit von digital vorliegenden Werken technisch
nicht sinnvoll einschränken lässt und die flächendeckende
Durchsetzbarkeit von Verboten im privaten Lebensbereich als gescheitert
betrachtet werden muss, sollten die Chancen der allgemeinen
Verfügbarkeit von Werken erkannt und genutzt werden. Wir sind der
Überzeugung, dass die nichtkommerzielle Vervielfältigung und Nutzung von
Werken als natürlich betrachtet werden sollte und die Interessen der
meisten Urheber entgegen anders lautender Behauptungen von bestimmten
Interessengruppen nicht negativ tangiert.
Es konnte in der Vergangenheit kein solcher Zusammenhang schlüssig
belegt werden. In der Tat existiert eine Vielzahl von innovativen
Geschäftskonzepten, welche die freie Verfügbarkeit bewusst zu ihrem
Vorteil nutzen und Urheber unabhängiger von bestehenden Marktstrukturen
machen können.
Daher fordern wir, das nichtkommerzielle Kopieren, Zugänglichmachen,
Speichern und Nutzen von Werken nicht nur zu legalisieren, sondern
explizit zu fördern, um die allgemeine Verfügbarkeit von Information,
Wissen und Kultur zu verbessern, denn dies stellt eine essentielle
Grundvoraussetzung für die soziale, technische und wirtschaftliche
Weiterentwicklung unserer Gesellschaft dar.
Förderung der Kultur
Wir sehen es als unsere Verantwortung, die Schaffung von Werken, insbesondere im Hinblick auf kulturelle Vielfalt, zu fördern. Positive Effekte der von uns geforderten Änderungen sollen im vollen Umfang genutzt werden können. Mögliche, aber nicht zu erwartende negative Nebenwirkungen müssen bei deren Auftreten nach Möglichkeit abgemindert werden.
Ausgleich zwischen Ansprüchen der Urheber und der Öffentlichkeit
Wir erkennen die Persönlichkeitsrechte der Urheber an ihrem Werk in
vollem Umfang an. Die heutige Regelung der Verwertungsrechte wird einem
fairen Ausgleich zwischen den berechtigten wirtschaftlichen Interessen
der Urheber und dem öffentlichen Interesse an Zugang zu Wissen und
Kultur jedoch nicht gerecht. Im Allgemeinen wird für die Schaffung eines
Werkes in erheblichem Maße auf den öffentlichen Schatz an Schöpfungen
zurückgegriffen. Die Rückführung von Werken in den öffentlichen Raum ist
daher nicht nur berechtigt, sondern im Sinne der Nachhaltigkeit der
menschlichen Schöpfungsfähigkeiten von essentieller Wichtigkeit.
Es sind daher Rahmenbedingungen zu schaffen, welche eine faire
Rückführung in den öffentlichen Raum ermöglichen. Dies schließt
insbesondere eine drastische Verkürzung der Dauer von Rechtsansprüchen
auf urheberrechtliche Werke unter die im TRIPS-Abkommen vorgegebenen
Fristen ein.


